Ein Staat, der funktioniert
Unser Sachsen ist ein lebenswertes Land. Es ist ein lebenswertes Land – auch wenn es noch viele ‚Baustellen‘ gibt. Wir alle wünschen uns vernünftige Bildung für unsere Kinder, lebenswerte Städte und Dörfer, Sicherheit in allen Bereichen, funktionierende Behörden, möglichst wenig Bürokratie, Zusammenhalt der Menschen –
also einen Staat, der handlungsfähig ist.
Wir haben uns in der Koalition vor vier Jahren auf den Weg gemacht, um den Staat wieder fit zu machen. Oder anders ausgedrückt: Wir arbeiten seither daran, dass der Staat wieder für die Sachsen funktioniert. Vor allem haben wir den unseligen Personalabbau gestoppt, dessen Auswirkungen noch immer schwer auf unserem Land lasten. Das ist eine wichtige Trendwende, wurde doch in früheren Jahren aus Angst vor finanziellen Risiken beim Personal mit dem Rasenmäher gekürzt. Wir haben uns als SPD immer dagegengestellt. Denn wir sind überzeugt, dass der Staat nur dann funktioniert, wenn das Personal den Aufgaben folgt.
Mittlerweile ist dieser Staatsabbau beendet. Wir haben den Tanker Sachsen um 180 Grad gedreht. Leider lässt sich nicht alles nicht von heute auf morgen verändern, sondern nur Schritt für Schritt. Denn Fachkräfte für Schulen, Polizei, Justiz und andere Behörden müssen erst ausgebildet werden. Und eine gute Ausbildung braucht ihre Zeit.
Für diese Reparaturarbeit erwarten wir kein Lob. Dennoch sollten wir nicht vergessen, wo wir herkommen. Mit dem Neustart der Regierung Ende vergangenen Jahres haben wir ein sehr straffes Arbeitsprogramm vereinbart und noch einmal deutlich Schwung aufgenommen. Es gibt mittlerweile zusätzliches Geld für unsere Städte und Dörfer, die selbst entscheiden, wofür diese Finanzspritze verwendet wird. Der Breitbandausbau scheitert nicht mehr an klammen Kassen von Kommunen, denn deren Eigenanteil wird vollständig mit Geld von Land und Bund kompensiert.
Ende des Jahres werden wir einen Landeshaushalt verabschieden, der einem Meilenstein gleichkommt. Nicht, weil wir angesichts gestiegener Steuereinnahmen erstmals die 20 Milliarden-Marke reißen werden. Dieser Haushalt ist ein Meilenstein, weil der Rasenmäher endlich ausgedient hat. Weil die Kürzungspolitik der Vergangenheit wirklich ein Ende hat und wir als Koalition einen handlungsfähigen Freistaat schaffen, der für seine Bürger funktioniert.
Der staat ist zurück
2014
Wahlprogramm
Die Jahre von 2009 bis 2014 waren mit der schwarzgelben Landesregierung von Sparzwang und Kürzungspolitik geprägt. Neben Einschnitten bei Sozialem und der Jugendarbeit und einer nicht vorhandenen Integrationspolitik sollte vor allem das Personal des Freistaates auf 70.000 Beamte und Angestellte reduziert werden.
Das hatte natürlich Auswirkungen. Bei der Polizei wurden Stellen abgebaut und Reviere geschlossen. Anstatt Lehrer einzustellen, wurden Referendare in andere Bundesländer geschickt. Und auch in anderen Behörden hatte der Personalmangel ernste Konsequenzen. Unternehmen, Vereine und Bürger haben das deutlich gespürt. Es wurde der Eindruck vermittelt, dass für wichtige Dinge kein Geld da wäre – und das, obwohl Sachsen über ausreichend Steuereinnahmen verfügte.
Die SPD hat deshalb im Regierungsprogramm einen Stopp der Kürzungspolitik gefordert. Mehr Lehrer, mehr Polizisten, ausreichend Personal – kurz: ein handlungsfähiger Staat war das Ziel.
Koalitionsvertrag
Im Koalitionsvertrag können wir einen Stopp des Stellenabbaus bei den Lehrern durchsetzen. Zudem sollten pro Jahr mindestens 1.000 neue Lehrer pro Jahr eingestellt werden. Bei der Polizei will die CDU ihren Fehler nicht sofort korrigieren, sodass zunächst eine Fachkommission Polizei den Bedarf ermittelt.
Zudem wird vereinbart, den Stellenabbau an den Hochschulen zu stoppen und den Personalbedarf des Landes ehrlich zu ermitteln.
2014
2015
Haushalt 2015/16
Im ersten Haushalt der Koaltion wird bereits in wichtigen Bereichen umgesteuert. Das benötigte Geld für mehr Personal wird bereitgestellt.
Herausforderungen
im herbst
Die Notwendigkeit, dass wir in einen handlungsfähigen Staat investieren müssen, zeigt sich im Herbst 2015 mehr als deutlich. Sachsen hat kaum Reserven, um die vielen Geflüchteten unterzubringen. Es gibt kaum Strukturen, um sofort mit der notwendigen Integrationsarbeit loslegen zu können. Durch massives Demonstrationsgeschehen in ganz Sachsen wird der Personalmangel bei der Polizei noch offensichtlicher.
Es wird ein umfangreiches Investitionsprogramm „Brücken in die Zukunft“ mit einem Gesamtvolumen von 800 Millionen Euro aufgelegt. Schwerpunkt sind Investitionen in Schule und Kitas. So können in Städten und Gemeinden zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht werden.
2015
2016
Zeit zu Handeln
Im Frühjahr beschließt das Kabinett auf Druck der SPD zahlreiche Maßnahmen, die eine Kehrtwende in Sachsen einläuten: Ende des Staatsabbaus, mehr politische Bildung, Stärkung der Zivilgesellschaft.
Die Fachkommission Polizei kommt zu dem Ergebnis, dass Sachsen 1.000 Polizisten mehr braucht. Auch hier beschließt die Koalition eine zügige Umsetzung.
Haushalt 2017/18
Der Betreuungsschlüssel in den Kindergärten wird auf 1:12 verbessert.
Die Ausgaben des Freistaates für Kitas steigen auf 512 Millionen Euro.
2016
2017
Neustart in der Koalition
Der Wechsel an der Spitze der Regierung gibt der Koalition neuen Schwung. Es folgt eine kritische Bestandsaufnahme. Ein Handlungsprogramm zur weiteren Behebung des Lehrermangels wird auf den Weg gebracht. Städte und Gemeinden im ländlichen Raum erhalten je 70 000 Euro für Investitionen, über die sie frei verfügen können. Förderprogramme etwa für den kommunalen Straßenbau oder für Investitionen in Schulen und Kitas werden vereinfacht. Um den Ausbau des schnellen Internets voranzutreiben, handelt Sachsen mit dem Bund aus, dass die Eigenanteile der Kommunen komplett vom Staat übernommen werden dürfen. Für die Feuerwehren wird ein millionenschweres Investitionspaket auf den Weg gebracht.
Haushalt 2019/20
Der Haushalt hat ein Rekordvolumen von rund 20 Milliarden Euro pro Jahr. Erstmals sind alle Stellen transparent ausgewiesen, einen weiteren Stellenabbau soll es nicht geben. Es wird Vorsorge für den Personalnachwuchs getroffen – von der Lehrerausbildung bis zu Neueinstellungen in der Justiz. Im Entwurf des Haushalts werden zudem weitere, in den vergangenen Monaten angekündigte Maßnahmen berücksichtigt – von der Bezahlung der Vor- und Nachbereitungszeiten für Kita-Erzieher über die Verbesserung der Pflege bis zum Ausbau des Nahverkehrs. Die Kürzungspolitik in Sachsen hat tatsächlich ein Ende.
2018
»Es wird wieder mehr Polizisten in Sachsen geben.«
Albrecht Pallas ist Polizeibeamter und seit September 2014 Landtagsabgeordneter. Die Probleme, die durch Sparzwang und Kürzungspolitik entstanden waren, kennt er aus erster Hand.
Innere Sicherheit – kümmert sich die SPD nicht eigentlich um andere Themen?
Albrecht Pallas: Von manchen Menschen wird das möglicherweise so erwartet. Doch schaut man genauer hin, dann kann man durchaus zu einem anderen Schluss kommen. Die SPD kümmert sich natürlich um das Thema Sicherheit, gerade in Sachsen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Personalnot bei der Polizei ist offenkundig. Die Beamtinnen und Beamten arbeiten teilweise über dem Limit. Es fehlt bei allen in die Wege geleiteten Verbesserungen noch immer Nachwuchs. Der rigorose Personalabbau hat die Polizei geschwächt. Die Fehlentscheidungen der schwarzgelben Vorgängerregierung lasten noch immer schwer auf uns.
Und was macht nun die SPD dagegen?
Albrecht Pallas: Wir haben vor der Landtagswahl 2014 als eines unserer wichtigen Ziele mehr Sicherheit benannt. Dass es in Sachsen schon damals zu wenige Polizistinnen und Polizisten gab, war ja nicht zu übersehen. Also haben wir in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU darauf gepocht, dass zunächst der Stellenabbau bei der Polizei beendet wird – und uns damit durchgesetzt! In der Folge haben wir uns darauf geeinigt, zunächst 1.000 zusätzliche Polizei-Stellen zu schaffen und für Nachwuchs zu sorgen. Mit den 700 Einstellungen pro Jahr haben wir uns letztlich auch durchgesetzt. Dass es wieder mehr Polizisten in Sachsen geben wird, ist der wichtigste Erfolg der SPD im Bereich Innere Sicherheit.
Aber kommt das auf der Straße schon an?
Albrecht Pallas: Wir können die Fehler der Vergangenheit leider nicht auf einen Schlag beheben. Das ist wie bei den Lehrern, bei der Justiz oder in anderen Bereichen der Verwaltung – der Nachwuchs muss erst ausgebildet werden. Und das dauert bei der Polizei nun einmal mindestens drei Jahre. Ab nächstem Jahr steigt die Zahl der Polizisten im aktiven Dienst dann endlich wieder an bis wir die 1.000 zusätzlichen Beamten auf der Straße haben. Zudem: Sachsen überprüft jetzt den Bedarf an Personal bei der Polizei kontinuierlich. Wir leben ja nicht im luftleeren Raum. Es gibt durch den technischen Fortschritt neue Arten von Kriminalität. Der Terrorismus ist eine Gefahr. Es gibt international agierende Banden, die Einbrüche und Diebstähle begehen. Das alles sind Dinge, auf die wir reagieren müssen.
Wo sollen die neuen Polizisten eingesetzt werden?
Albrecht Pallas: Wir möchten, dass möglichst viele unserer Beamtinnen und Beamten ‚auf der Straße‘ zu sehen sind. Dass sie von den Bürgerinnen und Bürgern direkt angesprochen werden können. Deshalb sprechen wir auch von mehr sichtbarer Sicherheit. Wir werden aber auch andere Bereiche bis hin zu den Verwaltungen bei der Aufteilung der Stellen berücksichtigen. Was mir in diesem Zusammenhang beim Thema Sicherheit sehr wichtig ist: Aus vielen Gesprächen mit meinen ehemaligen Kolleginnen und Kollegen weiß ich, dass sie mehr Respekt erwarten. Sie halten schließlich in oft brenzligen Situationen ihren Kopf für andere hin. Das haben mir auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Blaulichtorganisationen – vom Technischen Hilfswerk bis hin zu den unterschiedlichen Hilfsorganisationen – gesagt, die auf Einladung meiner Fraktion im vergangenen Jahr zu einer ‚Blaulichtkonferenz‘ nach Dresden gekommen sind.
Ein neues Polizeigesetz für Sachsen
Stimmt es, dass die Polizei mit Handgranaten und Maschinengewehren ausgestattet werden soll?Polizeigesetze sorgen für viel Gesprächsstoff. Gerade das bayerische Polizeiaufgabengesetz wird viel kritisiert. Im Moment wird in einigen Ländern an Änderungen zum Polizeirecht gearbeitet. So auch in Sachsen. Hier war eine Arbeitsgruppe der CDU-SPD-Koalition seit Mitte 2017 im Gespräch, um wesentliche Inhalte zu beraten und Vorschläge für ein neues Polizeigesetz zu machen.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Albrecht Pallas fasst die inhaltliche Zielstellung so zusammen: „Das Gesetzesvorhaben wurde vor allem gestartet, um den Datenschutz anzupassen. Wir haben in der Koalition aber sehr schnell gesehen, dass auch andere Änderungen notwendig sind: Regelungen modernisieren und Antworten auf neue Lagen finden.“ So sind im Entwurf die Beschwerdestelle, aber auch eine Erweiterung mancher Befugnisse enthalten. Für Pallas und die SPD ist es wichtig, die verschiedenen Interessen verantwortungsvoll abzuwägen: „Auf Quellen-TKÜ und Staatstrojaner verzichten wir, auch wenn das natürlich der CDU sehr wichtig war.“
Aber auch die Brisanz ist dem gelernten Polizisten Pallas klar: „Die Diskussion geht ja nicht an uns vorbei. Gerade bei möglichen Waffen kommt sehr schnell der Vorwurf: Das ist genauso schlimm wie in Bayern!“ Pallas plädiert hier für eine sachliche Debatte: „Man muss sich die Änderungen schon sehr genau anschauen und auch die Unterschiede, gerade zu Bayern, zur Kenntnis nehmen. Nicht alles, was martialisch klingt, ist es am Ende auch.“
Selbstverständlich ist für Pallas und die SPD: „Die Diskussion um das Polizeigesetz wird nicht einfach, aber wir führen sie ausführlich.“
Die zweite Befassung im Kabinett und die Einbringung in den Landtag steht im September an. Mit Beschluss des Gesetzes wird nicht vor Ende 2018 gerechnet.
Was wird im sächsischen Polizeigesetz überhaupt geregelt?
Die Polizeiarbeit in Deutschland ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Während der Bereich der Strafverfolgung bundeseinheitlich geregelt ist (z.B. Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung), sind für die polizeiliche Gefahrenabwehr als Teil des besonderen Verwaltungsrechts die einzelnen Bundesländer zuständig.
Im sächsischen Polizeigesetz geht es somit um die vorbeugende Abwehr von Gefahren, was auch die Verhinderung von Straftaten mit einschließt. Diese Aufgabe haben zum einen der Polizeivollzugsdienst, zum anderen die allgemeinen Polizeibehörden (Ortspolizeibehörden, Kreispolizeibehörden, Landespolizeibehörde, Staatsministerium des Innern).
Warum will die Koalition aus SPD und CDU in Sachsen das Polizeigesetz verändern?
Wichtigstes Ziel ist es, die rechtlichen Arbeitsgrundlagen für die sächsische Polizei weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Befugnisse zum einen dem technischen Fortschritt angepasst werden. Zum anderen soll es der Polizei künftig ermöglicht werden, besonders schwerwiegende Gefahren, insbesondere im Bereich des Terrorismus, frühzeitig abzuwehren und damit zusammenhängende Straftaten besser vorbeugend bekämpfen zu können.
Zudem sollen die Aufgaben der Polizeibehörden und des Polizeivollzugsdienstes künftig in zwei eigenständigen Gesetzen klar umrissen und so voneinander abgegrenzt werden.
Außerdem müssen die neuen Vorgaben zum Datenschutz umgesetzt werden.
Stimmt es, dass die Polizei mit Handgranaten und Maschinengewehren ausgestattet werden soll?
Der Gesetzentwurf sieht nicht vor, dass die normalen sächsischen Polizeivollzugsbeamten (z.B. Streifendienste) Handgranaten und Maschinengewehre einsetzen dürfen. Es kann aber besondere Bedrohungslagen geben, bei denen Spezialkräfte wie das Sondereinsatzkommando (SEK) unter klaren Vorgaben im Ausnahmefall diese besonderen Waffen einsetzen dürfen sollten, sofern keine gleich geeigneten milderen Mittel zur Verfügung stehen und ihr Einsatz verhältnismäßig ist.
In Frage kommende Szenarien:
1. Der Einsatz dieser Waffen ist erforderlich, um einen von den Tätern ausgehenden Angriff abzuwehren, durch den eine gegenwärtige Gefahr für das Leben unbeteiligter Dritter oder der eingesetzten Polizeibediensteten besteht.
2. Die Täter haben ihrerseits Schusswaffen oder Explosivmittel eingesetzt und den Polizeivollzugsbeamten gelingt es nicht, diesen Angriff durch normale Schusswaffen abzuwehren.
Selbst in den beiden oben genannten Fällen wäre es verboten, Handgranaten gegen Personen in einer Menschenmenge einzusetzen. Dies ist unter keinerlei Umständen erlaubt.
Welche Themen sind der SPD beim neuen Polizeigesetz besonders wichtig?
Wir wollen, dass die sächsische Polizei auch in Zukunft handlungsfähig bleibt und für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen kann. Gleichzeitig sollen die Menschen in Sachsen nur denjenigen polizeilichen Eingriffsmaßnahmen unterworfen werden, die für eine effektive Polizeiarbeit geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Die Polizei muss nicht alle technisch möglichen Befugnisse bekommen, sondern die richtigen!
Und es muss sichergestellt sein, dass das polizeiliche Handeln einer gesellschaftlichen Transparenz und wirksamen Kontrolle unterliegt. Der Staat muss in begründeten Fällen in die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen dürfen. Aber dies muss mit möglichst offenem Visier geschehen und gerichtlich überprüfbar sein. Deswegen ist es für uns als SPD ganz wichtig, uniformierte Polizisten im Dienst anonym mit einer nachprüfbaren Nummer zu kennzeichnen sowie die Polizeiliche Beschwerdestelle zu stärken.