Mehr Lehrer für Sachsen
WAS SICH SEIT 2014 in den Schulen getan hat.
Das kostet immer viel Kraft. Es ist ein offenes Geheimnis: In vielen Bereichen liegen unsere Vorstellungen und die unseres Koalitionspartners weit auseinander – gerade in der Bildungspolitik. Aber wir haben es an vielen Stellen geschafft, mit guten Argumenten und langem Atem Überzeugungsarbeit zu leisten. Inzwischen gehört zum Beispiel die Schulsozialarbeit wie selbstverständlich zum sächsischen Schulsystem. Inzwischen gibt es keine Diskussion mehr darüber, dass genügend Lehrerstellen geplant werden müssen. Inzwischen hat sich die Anzahl der Lehramtsstudienplätze verdoppelt, die der Referendariatsplätze ebenfalls. Inzwischen werden die Oberschullehrkräfte selbstverständlich genauso eingruppiert wie die Gymnasiallehrkräfte. Und mit dem nun beschlossenen Handlungsprogramm werden in Sachsen endlich alle Lehrer in allen Schularten gleich bezahlt.
Dass wir als kleiner Koalitionspartner ohne gestaltenden Zugriff auf das Kultusministerium so viel bewegen konnten, ist nicht selbstverständlich. Es liegt sicher einerseits an der besonders schwierigen Situation, in der das sächsische Schulsystem gerade steckt. Andererseits auch ein bisschen an unserer Hartnäckigkeit. Und schließlich zu einem guten Teil an der Unterstützung, die wir seit 2014 von vielen Seiten erfahren: Mit der Hilfe vieler Schulleiter, Lehrkräfte, engagierter Eltern und Schüler haben wir ein Netz der Fachlichkeit geknüpft. Das stärkt uns den Rücken. Dafür einen herzlichen Dank!
Der weg zur besseren Schule
Seit der letzten Landtagswahl im Herbst 2014 regieren CDU und SPD in einer großen Koalition im Freistaat Sachsen.
Schon bei Regierungseintritt war klar, dass gerade im Bildungsbereich die Aufgaben enorm sind. Denn nicht umsonst war die Situation an den sächsischen Schulen in jeder Landtagssitzung vor der Wahl ein Hauptthema.
Seit Herbst 2014 hat die Koalition von SPD und CDU eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um das sächsische Bildungssystem zu stabilisieren und weiterzuentwickeln.
2014
Koalitionsvertrag
Mit dem Koalitionsvertrag wird der bis dahin andauernde Stellenabbau im Bildungsbereich gestoppt. Jede freiwerdende Stelle wird von nun an wieder besetzt, weitere 1.000 Stellen werden zusätzlich bereitgestellt. Inzwischen sind es durch weitere Beschlüsse sogar 2.500 zusätzliche Stellen – und 5.000 mehr, als unter der schwarzgelben Vorgängerregierung geplant wurden.
Freie Schulen
Das Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft wird geändert. Das war notwendig, um einem Urteil des Verfassungsgerichts zu folgen, das u.a. die SPD-Fraktion mit erwirkt hat.
Die staatliche Finanzierung der Freien Schulen wird damit deutlich verbessert.
2015
2016
Lehrerpaket
Mit dem Lehrermaßnahmepaket vom Oktober 2016 sollen die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte verbessert und so die Attraktivität des Berufes erhöht werden. Für Berufseinsteiger/innen und über 63-Jährige gibt es Zulagen zwischen 300 und 600 Euro. Geleistete Mehrarbeit wird bereits ab der ersten Stunde vergütet, für über 61-Jährige eine dritte Altersanrechnungsstunde eingeführt. Das Pflichtstundenmaß der Grundschullehrkräfte wird um eine Stunde abgesenkt, die Lehrkräfte an Oberschulen in die E13 eingruppiert. Für Referendare wird eine Zulage von 390 Euro eingeführt, so dass sie bundesweit das höchste Gehalt erreichen. Und schließlich wird endlich die dreimonatige Einstiegsfortbildung für Seiteneinsteiger eingeführt.
schulgesetz
Das 2004 zum letzten Mal aktualisierte Sächsische Schulgesetz wird novelliert. Die Koalition beschließt einen 58-seitigen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung – die umfangreichsten Änderungen, die das sächsische Parlament je an einem Regierungsentwurf vorgenommen hat. Grund hierfür waren die vielen Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Beteiligung.
Mit dem neuen Schulgesetz wird das Schulschließungsmoratorium festgeschrieben. Der Erhalt von Grund- und Oberschulen im ländlichen Raum ist nun gesichert, allein 37 drohende Schulschließungen wurden unmittelbar mit dem Schulgesetz abgewendet. Der jahrgangsübergreifende Unterricht wird auch an weiterführenden Schulen ermöglicht, für Abschlussklassen werden weitere Ausnahmeregelungen bei der Mindestschülerzahl geschaffen.
Mit dem Schulgesetz wird das Geld für das Landesprogramm Schulsozialarbeit verdoppelt, für jede Oberschule wird eine Schulsozialarbeitsstelle festgeschrieben.
Auch Grundschulen erhalten zusätzliches Geld für Förderung und Inklusion. Außerdem wird der Erziehungs- und Bildungsauftrag neu und ausführlicher formuliert; damit wird die Grundlage geschaffen für Lehrplanänderungen und die Modernisierung des Lehramtsstudiums. Die Planung des Berufsschulnetzes geht auf die Landesebene über, im Gegenzug wird die kommunale Selbstverwaltung bei den allgemeinbildenden Schulen gestärkt.
2017
2018
Handlungsprogramm
Mit dem Handlungsprogramm wird die einheitliche Eingruppierung aller Lehrkräfte in die E13/A13 vorgenommen. Bis zum Jahr 2023 können Lehrkräfte im Beamtenverhältnis eingestellt bzw. weiter beschäftigt werden. Die Programme „Senior-Lehrkräfte“ und „Schulassistenz“ werden eingeführt, die Ganztags-Mittel um weitere 13,5 Millionen Euro erhöht.
Die Lehrerbedarfsplanung des Kultusministeriums wird auf eine realistische Grundlage gestellt, die Lehramtsausbildung in Chemnitz verstetigt. Außerdem werden Verbesserungen für Referendare und Seiteneinsteiger beschlossen.
»es war uns wichtig, grundsätzlich umzusteuern«
Im März wurde von der Koalition das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ beschlossen.
Wir haben dazu mit der bildungspolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel, gesprochen.
Frau Friedel, sind Sie zufrieden mit den Maßnahmen gegen den Lehrermangel?
Sabine Friedel: Insgesamt auf jeden Fall, aber nicht rundum. Drei Tage nach der Einigung hatte ich mit rund 60 Lehrkräften gleich die erste Diskussion zum Handlungsprogramm. Und natürlich war neben den vielen anderen Dingen die Verbeamtung ein Thema.
Eine Kollegin, so Mitte 40, stand auf und sagte: „Ich bin jetzt in der 13, Stufe 5. Und ja, Frau Friedel, Sie haben Recht, die neu eingestellten Beamten werden nicht mehr Geld haben als wir. Aber in zehn Jahren, da bin ich in der Stufe 6 und mein verbeamteter Kollege auch. Und dann gehe ich netto mit knapp 3.000 Euro nach Hause und mein Beamtenkollege mit 3.400 Euro.
Können Sie mir das erklären? Können Sie mir erklären, warum seine Arbeit dann 400 Euro mehr wert ist als meine?“
Und? Konnten Sie das erklären?
Sabine Friedel: Nein, das konnte ich nicht. Das ist nicht zu erklären. Das ist und bleibt ungerecht.
Was ich erklären kann, ist, dass genau das einer der Gründe ist, warum die SPD so sehr gegen die Verbeamtung gekämpft hat. In diesem Kampf wurden wir besiegt.
Und was ich erklären kann, ist, dass wir genau deshalb gesagt haben: Wir brauchen mehr, viel mehr in diesem Programm. Wenn die Verbeamtung kommt, dann wird eine neue Ungerechtigkeit entstehen. Und dann müssen wir wenigstens die alten Ungerechtigkeiten beseitigen.
Deshalb haben wir gekämpft für die Anerkennung der DDR-Lehrkräfte, für die gleiche Bezahlung der Grundschullehrer, für die Höhergruppierung an den Berufsschulen und in der Lehrerbildung.
Der Frust über die alten Ungerechtigkeiten sitzt bei vielen tief ...
Sabine Friedel: … und das ist total nachvollziehbar! Deshalb darf in all diesen Punkten jetzt nicht kleinlich agiert werden. Es ist in Mode gekommen, immer wieder zu betonen, dass man Politik für die Menschen im Land macht. In diesen Punkten werden wir es beweisen können und müssen: Dass es um den einzelnen Menschen und seine faire Behandlung geht.
In den vergangenen Jahren hatte man oft das Gefühl, dass solche Dinge wie das Tarifrecht, die Sächsische Haushaltsordnung und auch die Lehrerqualifizierungsverordnung die Adressaten unserer Politik seien. Nein, das sind sie nicht. Die Adressaten von politischen Entscheidungen und von Verwaltungsentscheidungen sind Menschen, nicht Verordnungen! Die sind nur Instrumente, Hilfsmittel, um Politik für die Menschen zu machen.
Um beim Beispiel DDR-Lehrkräfte zu bleiben – wir haben gesagt: „Anerkennung durch Handauflegen.“ Diese Kolleginnen und Kollegen unterrichten seit 28 Jahren unterschiedslos zu den nach der Wende ausgebildeten Lehrkräften und haben deshalb die volle Anerkennung verdient. Und das heißt: Die Lehrerqualifizierungsverordnung muss sich diesen Lehrkräften anpassen – nicht die Lehrkräfte der Verordnung.
Haben die Verhandlungen im Frühjahr 2018 wegen solcher Themen so lange gedauert?
Sabine Friedel: Ja, unter anderem. Wir wollten keinen Schnellschuss, keine Scheinlösung. Ministerpräsident Michael Kretschmer hat mal in einem Interview den wichtigen Satz gesagt: „Wir treffen Zukunftsentscheidungen für unseren Freistaat.“ Und da hat er Recht. Natürlich reden wir über die Unterrichtsversorgung in diesem Schuljahr. Und im nächsten. Aber eben auch über unser Schulsystem in fünf Jahren, in acht Jahren, in zehn.
Wir sind ja heute überhaupt nur in dieser schlimmen Situation, weil vor acht Jahren eben die falschen Zukunftsentscheidungen getroffen worden sind: Weil das Lehramtsstudium zusammengekürzt wurde, weil in Rente gehende Lehrkräfte nicht ersetzt wurden, weil das Referendariat verkürzt und wieder verlängert wurde und deshalb in diesem Jahr die Referendare völlig fehlten und weil all dem eine Lehrerbedarfsplanung zugrunde lag, die den Mangel der letzten Jahre für die nächsten Jahrzehnte fortschrieb.
Es war uns wichtig, hier grundsätzlich umzusteuern. Es war uns wichtig, Schluss zu machen mit der Mangelplanung, Schluss zu machen mit den kurzfristigen Entscheidungen, Schluss zu machen mit den Übergangslösungen. Wir haben mit dem Handlungsprogramm endlich auch langfristig umgesteuert: Die neue Lehrerbedarfsplanung wird ehrlich mit 100 Prozent Ergänzungsbereich berechnet. Die Lehramtsausbildung in Chemnitz, Leipzig und Dresden wird dauerhaft und unbefristet stattfinden. Wir werden zwei neue Ausbildungsstätten im ländlichen Raum einrichten. Und es gibt einen unmittelbaren Übergang von der Uni ins Referendariat.
All das sind Maßnahmen, die dafür sorgen, dass wir nie wieder in eine solche Situation kommen, in der wir heute sind. Dass wir nicht wieder alle dastehen und die Fehlentscheidungen anderer Menschen aus vergangenen Jahren bedauern müssen, deren Reparatur so schmerzhaft lange braucht.
Die Beseitigung alter Ungerechtigkeiten, die Soforthilfe für die Schulen und das langfristig orientierte Umsteuern – all das sind für mich, trotz der Niederlage in der Verbeamtungsfrage, wichtige Erfolge im Programm.
Das Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ wurde am 9. März 2018 vom Sächsischen Kabinett beschlossen. Die meisten Vorhaben sind so angelegt, dass sie zum 1. Januar 2019 in Kraft treten können. Auf unserer Internetseite www.spd-fraktion-sachsen.de/schule haben wir das komplette Papier zum Herunterladen bereitgestellt. Wir stellen hier die wichtigsten Punkte in kurzer Übersicht vor.
Verbeamtung zur Überbrückung des aktuellen Lehrkräftemangels
Alle neu eingestellten und bereits im Schuldienst tätigen, grundständig ausgebildeten Lehrkräfte können im Beamtenstatus beschäftigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Lehrkraft zum Zeitpunkt der Verbeamtung nicht älter als 42 Jahre ist und die laufbahnrechtlichen sowie gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Möglichkeit zur Verbeamtung besteht bis zum 31. Dezember 2023.
E13/A13 an allen Schularten
Im Freistaat Sachsen werden künftig die Lehrkräfte aller Schularten gleich bezahlt. Die Grundschullehrinnen und -lehrer erhalten ab Januar 2019 die E13/A13.
Lehrkräfte mit DDR-Abschluss werden hinsichtlich ihrer Lehrbefähigung und damit ihrer Eingruppierung den an ihrer Schulart tätigen Lehrkräften nach neuem Recht gleichgestellt. Es soll zu vereinfachten unkomplizierten Anerkennungsverfahren unter Beteiligung einer Anerkennungskommission kommen.
Mehr Möglichkeiten für Anerkennung
Jede Schule erhält ein zusätzliches jährliches Prämienbudget von 300 EUR je an der Schule beschäftigter Lehrkraft, über die Zuerkennung entscheidet die Schulleitung gemeinsam mit dem örtlichen Personalrat. Außerdem sind eine Ausgleichszulage für nicht verbeamtete Lehrer und 20 Prozent Beförderungsstellen angedacht.
Senior-Lehrkräfte
Ab dem 63. Lebensjahr erhalten Lehrkräfte die Möglichkeit, als „Seniorlehrkraft“ weiterbeschäftigt zu werden, anstatt vorzeitig in die Rente zu gehen. Seniorlehrkräfte haben keine Unterrichtsverpflichtung (daher Teilzeit), sondern betreuen Referendare und Seiteneinsteiger. Entscheidet sich die Lehrkraft für eine reguläre Weiterbeschäftigung, kann sie nach wie vor die bisherige Zulage in Anspruch nehmen.
Schulassistenz
Außerdem sollen die an den Schulen tätigen Lehrkräfte besser von unterrichtsfremden Aufgaben entlastet werden. Dabei geht es um so vielfältige Bereiche wie IT-Koordination, Organisation von jugendamtlichen Förderverfahren, Elternabenden, Klassenfahrten oder Aufgaben der Statistik und Dokumentation. Hierfür wird das Programm „Schulassistenz“ ins Leben gerufen. Für die Beschäftigung nichtpädagogischen Personals wird schrittweise Geld für insgesamt 433 Schulen zur Verfügung gestellt.
Ganztagsangebote
Für Ganztagsangebote (GTA) werden zusätzliche 13,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Insgesamt stellt der Freistaat damit für vielfältige Angebote an den Schulen jährlich rund 40 Millionen Euro bereit – das ist eine Verdoppelung seit unserem Regierungsantritt im Jahr 2014.
Verbesserung der Ausbildung
Künftig werden Absolventen des ersten Staatsexamens ohne Verzögerung ins Referendariat übergehen können. Ostsachsen und Südwestsachsen werden wieder zu Standorten der Referendarausbildung, um die ländlichen Räume zu stärken. Die Stellen für die Lehramtsausbildung an der TU Chemnitz werden entfristet, sodass dieser Standort für die Grundschul-lehrerausbildung dauerhaft gesichert ist.
Zukunftsfähige Planung
Endlich ist Schluss mit der Mangelplanung: Die neue Lehrerbedarfsplanung wird wieder ehrlich, mit 100 Prozent Ergänzungsbereich, berechnet. Als nächster Schritt muss die Klassenleiterstunde eingeplant werden. Mit der Überarbeitung der Lehrpläne werden die Stundentafeln maßvoll über alle Fachbereiche reduziert.
Um die Umsetzung des Handlungsprogramms im Dialog zu vollziehen, wird es vierteljährlich ein Gespräch mit den Lehrergewerkschaften geben.
Schulsozialarbeit
gleiche chancen kommen nicht von allein
Schulsozialarbeit an allen sächsischen Oberschulen und ein Landesprogramm für Gymnasien, Grund- und Förderschulen: Das haben wir versprochen und das setzen wir um!
Schulsozialarbeit leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler. Das Landesprogramm Schulsozialarbeit ist dabei ein Teil unserer Idee, wie Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen aussehen soll und wie sie gestärkt werden muss.
Darum stärken wir Schulsozialarbeit
Schule ist mehr als Unterricht. In der Schule verbringen Kinder und Jugendliche sowie Lehrerinnen und Lehrer viel Zeit miteinander. Niemand kann das, was einen im Leben umtreibt, an der Schultür abgeben. Egal ob Sorgen, Probleme oder Zukunftsfragen. Es spielt keine Rolle, ob etwas in der Schule, zu Hause oder auch im Freundeskreis passiert ist.
Hier setzt die Schulsozialarbeit an: Sie kümmert sich und unterstützt Kinder und Jugendliche beim Lösen von Problemen. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an unseren Schulen verbessern das Schulklima und helfen damit, gleiche Chancen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Landesprogramm
Schulsozialarbeit Stufe 1
Seit dem Schuljahr 2017/2018 gibt es in Sachsen ein Landesprogramm Schulsozialarbeit. Mit diesem unterstützt der Freistaat Sachsen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – unsere kreisfreien Städte und Landkreise.
Damit wurden die bisherigen Programme zur sozialen Arbeit an Schulen ersetzt. Die Förderung durch das Land beträgt bis zu 80 Prozent.
Stufe 2 – ab Schuljahr 2018/19
Mit dem neuen Schulgesetz gibt es nun zusätzlich einen Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeiter an öffentlichen Oberschulen. Sie werden zu 100 Prozent vom Freistaat finanziert.
Insgesamt werden pro Jahr 30,5 Millionen Euro für Schulsozialarbeit bereitgestellt.